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   OVG Sachsen, 25.04.2013 - 5 A 478/10   

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https://dejure.org/2013,50399
OVG Sachsen, 25.04.2013 - 5 A 478/10 (https://dejure.org/2013,50399)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.04.2013 - 5 A 478/10 (https://dejure.org/2013,50399)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. April 2013 - 5 A 478/10 (https://dejure.org/2013,50399)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.04.2013 - 5 A 478/10
    Aufgrund des Beschlusses des BVerfG vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - könnte im Sächsischen Kommunalabgabengesetz eine zeitliche Obergrenze fehlen, innerhalb der ein Abwasserbeitrag nach Schaffung der Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks an eine öffentliche Abwasseranlage festgesetzt werden darf.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (juris Rn. 40 ff.) entschieden, dass der Gesetzgeber auch jenseits schutzwürdigen Vertrauens in den Fortbestand wirksamer gesetzlicher Regelungen wegen des aus dem Rechtsstaatsprinzip ebenfalls abzuleitenden Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verpflichtet ist, mittels einer Verjährungs- oder vergleichbaren Regelung eine abschließende zeitliche Obergrenze festzulegen, bis zu der Beiträge zum Ausgleich von in der Vergangenheit verschafften Vorteilen auferlegt werden können, ohne dass dafür ein betätigtes schutzwürdiges Vertrauen nötig ist oder der Verwirkungseinwand begründet sein muss.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1999 - 15 A 2880/96

    Kanalanschlußbeiträge

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.04.2013 - 5 A 478/10
    So ist der zu § 22 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG nahezu identische § 8 Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen auszulegen (OVG NRW, Urt. v. 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 -, juris Rn. 19 ff. = NVwZ-RR 2000, 535 ff.).
  • OVG Sachsen, 03.04.2001 - 5 D 665/99

    Anforderungen an die Festsetzung eines einheitlichen Beitragssatzes; Umdeutung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.04.2013 - 5 A 478/10
    Die Beklagte habe erst ab 15. Dezember 2005 über eine wirksame Beitragssatzung verfügt, weil alle vorherigen Satzungen nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts wegen mangelnder Differenzierung des Beitragssatzes für Grundstücke mit Voll- und Teilentsorgung nichtig gewesen seien (SächsOVG, Urt. v. 3. April 2001 - 5 D 665/99 - , juris Rn. 93 ff. = SächsVBl 2001, 189 ff.).
  • OVG Sachsen, 07.12.2011 - 5 A 513/09

    Zustimmung zur Kündigung, Mutterschutzgesetz, Betriebsübergang

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.04.2013 - 5 A 478/10
    2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zu seinen Gunsten ungewiss erscheint (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2011 - 5 A 513/09 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 18.07.2012 - 5 A 305/09

    Abwasserbeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, Verwirkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.04.2013 - 5 A 478/10
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese Regelung wie bisher (vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 5 A 305/09 -, juris Rn. 9 ff.) dahin auszulegen ist, dass der kommunale Satzungsgeber bei Nichtigkeit bisherigen Satzungsrechts die Möglichkeit hat, durch die Bestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der neuen Beitragssatzung zugleich den Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c SächsKAG i. V. m. § 170 Abs. 1 AO) festzulegen.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit;

    Einer verfassungskonformen Auslegung des § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V dahingehend, dass eine zur Heilung eines Rechtsmangels erlassene Beitragssatzung rückwirkend zu dem Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden muss, zu dem die ursprünglich nichtige Beitragssatzung in Kraft treten sollte (so zu § 22 Abs. 1 SächsKAG: OVG Bautzen, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 A 478/10 - juris Rn. 8 ff., sowie zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NW: OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 - NVwZ-RR 2000, 535 ), steht schließlich der Wortlaut der Vorschrift wie auch § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V entgegen.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 15.14

    Beitragsbescheide für "Altanschließer" bestätigt

    Einer verfassungskonformen Auslegung des § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V dahingehend, dass eine zur Heilung eines Rechtsmangels erlassene Beitragssatzung rückwirkend zu dem Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden muss, zu dem die ursprünglich nichtige Beitragssatzung in Kraft treten sollte (so zu § 22 Abs. 1 SächsKAG: OVG Bautzen, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 A 478/10 - juris Rn. 8 ff., sowie zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NW: OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 - NVwZ-RR 2000, 535 ), steht schließlich der Wortlaut der Vorschrift wie auch § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V entgegen.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 21.14

    Beitragsbescheide für "Altanschließer" bestätigt

    Einer verfassungskonformen Auslegung des § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V dahingehend, dass eine zur Heilung eines Rechtsmangels erlassene Beitragssatzung rückwirkend zu dem Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden muss, zu dem die ursprünglich nichtige Beitragssatzung in Kraft treten sollte (so zu § 22 Abs. 1 SächsKAG: OVG Bautzen, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 A 478/10 - juris Rn. 8 ff., sowie zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NW: OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 - NVwZ-RR 2000, 535 ), steht schließlich der Wortlaut der Vorschrift wie auch § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V entgegen.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 20.14

    Beitragsbescheide für "Altanschließer" bestätigt

    Einer verfassungskonformen Auslegung des § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V dahingehend, dass eine zur Heilung eines Rechtsmangels erlassene Beitragssatzung rückwirkend zu dem Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden muss, zu dem die ursprünglich nichtige Beitragssatzung in Kraft treten sollte (so zu § 22 Abs. 1 SächsKAG: OVG Bautzen, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 A 478/10 - juris Rn. 8 ff., sowie zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NW: OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 - NVwZ-RR 2000, 535 ), steht schließlich der Wortlaut der Vorschrift wie auch § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V entgegen.
  • VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13

    Vorhandene Straße; Festsetzungsverjährung

    Dem Gesetzgeber obliegt es deshalb, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Erhebung von Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht); dem folgend BVerwG, Urt. v. 20.03.2014 - 4 C 11/13 -, Juris (Sanierungsrecht); VG Karlsruhe, Urt. v. 11.09.2014 - 2 K 2326/13 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht); VG Köln, Urt. v. 02.09.2014 - 17 K 3963/13 -, Juris (Erschließungsbeitragsrecht); VG Augsburg, Beschl. v. 04.08.2014 - Au 2 S 14.894 -, Juris (Erschließungsbeitragsrecht); Sächs. OVG, Beschl. v. 25.04.2013 - 5 A 478/10, Juris (Anschlussbeitragsrecht); BayVGH, Urt. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, Juris (Erschließungsbeitragsrecht); OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.11.2013 - OVG 9 B 34.12 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht); VG Dresden, Urt. v. 14.05.2013 - 2 K 742.11 -, Juris (Anschlussbeitragsrecht).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 17.14

    Beitragsbescheide für "Altanschließer" bestätigt

    Einer verfassungskonformen Auslegung des § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V dahingehend, dass eine zur Heilung eines Rechtsmangels erlassene Beitragssatzung rückwirkend zu dem Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden muss, zu dem die ursprünglich nichtige Beitragssatzung in Kraft treten sollte (so zu § 22 Abs. 1 SächsKAG: OVG Bautzen, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 A 478/10 - juris Rn. 8 ff., sowie zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NW: OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 - NVwZ-RR 2000, 535 ), steht schließlich der Wortlaut der Vorschrift wie auch § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13

    Wasserversorgungsbeitrag; Entstehen der Beitragsschuld; absolute zeitliche

    48 b) Welche Folgerungen hieraus allgemein für die Erhebung von Beiträgen zu ziehen sind (vgl. hierzu: BayVGH, Urteil vom 14.11.2013 - 6 B 12.704 - OVG BBbg. Urteil vom 14.11.2013 - 9 B 34.12 - SächsOVG, Beschluss vom 25.04.2013 - 5 A 478/10 - jeweils juris), kann offenbleiben.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 16.14

    Beitragsbescheide für "Altanschließer" bestätigt

    Einer verfassungskonformen Auslegung des § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V dahingehend, dass eine zur Heilung eines Rechtsmangels erlassene Beitragssatzung rückwirkend zu dem Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden muss, zu dem die ursprünglich nichtige Beitragssatzung in Kraft treten sollte (so zu § 22 Abs. 1 SächsKAG: OVG Bautzen, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 A 478/10 - juris Rn. 8 ff., sowie zu § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NW: OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 - NVwZ-RR 2000, 535 ), steht schließlich der Wortlaut der Vorschrift wie auch § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V entgegen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit

    (1) Die nach dem Wortlaut der Regelung allein in Betracht kommende Auslegung des ab 9. Oktober 1997 geltenden § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA dahingehend, dass eine zur Heilung eines Rechtsmangels erlassene Beitragssatzung, um wirksam zu sein, rückwirkend zu dem Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden muss, zu dem die ursprünglich nichtige Beitragssatzung in Kraft treten sollte (vgl. OVG Sachsen, Beschl. v. 25. April 2013 - 5 A 478/10 -, zit. nach JURIS; Storm, DWW 2013, 246, 248 Fn. 13; Martensen, LKV 2014, 446, 451; vgl. auch das von Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 5. März 2013 angeführte Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen v. 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 -, NVwZ-RR 2000, S. 535, 536 f.), ist mit den dargelegten Grenzen verfassungskonformer Auslegung nicht in Übereinstimmung zu bringen.
  • VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 2326/13

    Heranziehung zum Wasserversorgungsbeitrag nach jahrzehntelanger Untätigkeit der

    Dem Gesetzgeber obliegt es deshalb, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Erhebung von Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris Rn. 40 ff., dem folgend BVerwG, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 11/13 -, juris Rn. 16, 28 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 25.04.2013 - 5 A 478/10, juris Rn. 7 ff.; VGH München, Urteil vom 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2013 - OVG 9 B 34.12 -, juris Rn. 58 ff.; VG Dresden, Urteil vom 14.05.2013 - 2 K 742.11 -, juris Rn. 37 ff.).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 18.14

    Beitragsbescheide für "Altanschließer" bestätigt

  • VG Schwerin, 31.03.2016 - 4 A 94/11

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Einrichtung; Schmutzwasserbeseitigung

  • VG Halle, 28.05.2013 - 2 A 109/12

    Zur verfassungskonformen Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG ST

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